Fenster
Absturzsicherung
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Absturzsicherung
Immer häufiger werden bodentiefe Fenster als Gestaltungselement in Häusern eingesetzt. Beim Einbau von bodentiefen Fenstern ohne dahinterliegende Trittfläche muss bedacht werden, dass sie eine Absturzsicherung benötigen, denn anders als Balkon- und Terrassentüren führen sie ins Leere.
Wann sind Absturzsicherungen nötig?
Für die Absturzsicherung (auch Umwehrung genannt) gibt es strenge gesetzliche Vorgaben, da sie einen Schutz gegen Absturz von Personen auf tieferliegende Flächen bieten sollen.
In der Regel lässt sich sagen, dass eine Absturzsicherung nötig ist, wenn die begehbare Fläche auf eine Fläche stößt, die mindestens 1,00 m (Bayern 0,50 m) tiefer liegt (Absturzhöhe).
Brüstungshöhe lt. Landesbauordnungen:
- Privater Bereich bis 12 m: -> Brüstungshöhe 0,80 m / Umwehrung 0,90 m
- Gewerblicher Bereich bis 12 m: -> Brüstungshöhe 1,00 m
- Gemeinde Unfallverhütungsvorschrift: -> Brüstungshöhe 1,10 m
- Ab 12 m: -> Brüstungshöhe 0,90 m / Umwehrung 1,10 m
Somit ist eine Absturzsicherung im Obergeschoss bei bodentiefen Elementen oder Unterschreitung der Brüstungshöhe unumgänglich.
Bitte beachten Sie die Landesbauordnungen des jeweiligen Bundeslandes.
Absturzsicherung für Fenster
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