Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten!

Einfach clever:
Fenstereinbau von der Steuer absetzen!
Den Großteil der Arbeitskosten für den Einbau Ihrer rekord-Fenster und -Haustüren können Sie sich vom Finanzamt wiederholen. Denn Handwerkerleistungen im Haus können bis zu 20 % (= 1.200 €) bei der Einkommenssteuer berücksichtigt werden.
So einfach gehts:
Die Handwerkerrechnung muss die Material- und Arbeitskosten getrennt ausweisen. Als Zahlungsnachweis genügt der Kontoauszug oder die Bankbescheinigung.