Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten!
BEG-Förderprogramm
Energie sparen (Programm "BEG EM")
Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bietet Ihnen attraktive Fördermöglichkeiten zum Thema Energie sparen an.
- Zuschuss-Variante: 20-25 % staatliche Förderung der anfallenden Kosten
- Kredit-Variante: 20-25 % Tilgungszuschuss zum Kreditbetrag
- Weitere kommunale und reginale Fördermittel möglich
Wir planen, Sie sparen!
Maximale Kostenersparnis für die Region Hamburg
Für die Durchführung energetischer Maßnahmen ist die Beauftragung eines Energieberaters notwendig. Nutzen Sie unsere Partnerschaft mit der Firma Renewa, die Sie mit einer umfassenden Energieberatung unterstützen kann, um Ihnen maximale Förderzuschüsse zu ermöglichen.
- Energieberatung, Antragstellung und Baubegleitung durch unseren Partner Renewa
- Auftragsabwicklung, Herstellung und Montage der Fenster + Türen durch rekord
Fördermittel für die Region Hamburg
Wir planen, Sie sparen!
Maximale Kostenersparnis für die Region Schleswig-Holstein und Niedersachsen
Für die Durchführung energetischer Maßnahmen ist die Beauftragung eines Energieberaters notwendig. Nutzen Sie unsere Partnerschaft mit der Firma Renewa, die Sie mit einer umfassenden Energieberatung unterstützen kann, um Ihnen maximale Förderzuschüsse zu ermöglichen.
- Energieberatung, Antragstellung und Baubegleitung durch einen Energieberater
- Auftragsabwicklung, Herstellung und Montage der Fenster + Türen durch Rekord
Fördermittel für die Region Niedersachsen
KfW-Förderprogramm
Einbruchschutz (Programm 455-E)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Ihnen attraktive Fördermöglichkeiten zum Thema Einbruchschutz an.
- 10 % staatliche Förderung auf die anfallenden Kosten, die ersten 1000 € werden sogar mit 20 % bezuschusst
- Weitere kommunale und reginale Fördermittel möglich
Nachdem wir Ihnen ein Angebot erstellt haben, beantragen Sie Ihren Zuschuss selbstständig vor den geplanten Modernisierungsmaßnahmen unter kfw.de/zuschussportal.
Einfach clever:
Fenstereinbau von der Steuer absetzen!
Den Großteil der Arbeitskosten für den Einbau Ihrer rekord-Fenster und -Haustüren können Sie sich vom Finanzamt wiederholen. Denn Handwerkerleistungen im Haus können bis zu 20 % (= 1.200 €) bei der Einkommenssteuer berücksichtigt werden.
So einfach gehts:
Die Handwerkerrechnung muss die Material- und Arbeitskosten getrennt ausweisen. Als Zahlungsnachweis genügt der Kontoauszug oder die Bankbescheinigung.