1. Gebäudesanierung

1.10 Bauvertrag

Sie planen gerade den Traum vom Eigenheim? Dieses Vornehmen wird in aller Regel eine der größten Investitionen Ihres Lebens sein. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass die Entscheidung für die Zusammenarbeit mit einem bestimmten Bauträger gut durchdacht wird.

Sobald Arbeiten an Ihrem Haus oder Gebäude stattfinden, die nicht von Ihnen ausgeführt werden, ist ein schriftlicher Bauvertrag auf der Grundlage von Planzeichnungen und Angeboten abzuschließen. Dieser stellt die Grundlage der Zusammenarbeit mit Bauträger, Generalunternehmer oder einzelnen Gewerken dar. Ihr ausgewählter Geschäftspartner wird Ihnen zu allererst einen vorgefertigten Vertrag fertigstellen, doch sollte dieser nicht sofort akzeptiert werden. Überprüfen Sie den Vertrag sowohl fachlich als auch juristisch. Eventuell entstehen Ihnen dabei Zusatzkosten, diese werden aber deutlich geringer ausfallen als möglich anfallende Kosten durch den Pfusch am Bau, Mängel oder die Insolvenz des Bauträgers.

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1.10 Bauvertrag

Sie wollen persönlich beraten werden?

Damit Sie auch ja nichts vergessen oder übersehen, werden Ihnen Formverträge nach VOB Teil B und C, die als Formulare im Buchhandel erhältlich sind, empfohlen. Darin wird vereinbart:

  • Die Vertragssumme mit oder ohne Mehrwertsteuer
  • Die Vertragsart: Einheitspreis-, Stundenlohn- oder Pauschalpreisvertrag
  • Die Vertragsgrundlage: Pläne, Angebote des Handwerkers
  • Die Ausführungsfrist
  • Die Gewährleistung


Bei der Hauserneuerung ist es üblich, dass ein Stundenlohn vereinbart wird, vor allem dann, wenn die Arbeiten kalkulierbar sind. Dabei sind die Kosten für das Material und die Lohnpreise getrennt  zu vereinbaren, zu rapportieren und abzurechnen.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sollten Sie Aus- oder Erweiterungsmaßnahmen beziehungsweise Arbeiten planen, wird ebenso wie bei Neubauten ein Einheitspreisvertrag festgelegt. Sie vereinbaren also beispielsweise einen Einheitspreis von 15 €/m² Dämmstoff mit Lieferung und Einbau. Jedoch wird erst dann abgerechnet, wenn die genaue Menge, die verbraucht wurde, feststeht. Bei größeren Einheiten, wie zum Beispiel Ihr Bad, Ihre Küche oder die Herstellung einer neuen Heizungsanlage, wird ein Pauschalpreisvertrag angeboten und sofort abgerechnet. Diese Verträge werden meist als die schnellste und bequemste Art der Abrechnung angesehen. Dabei fällt leider häufig die Rechnungssumme höher aus als bei einer Abrechnung nach Einheitspreisen oder nach einem Stundenlohn.

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