1. Gebäudesanierung

1.4 Bestandsaufnahme

Um eine strukturierte Planung durchführen zu können, ist die genaue Erfassung des vorhandenen Bestandes nötig. Die Bestandsaufnahme ist bei einer umfassenden Umbau-, Ausbau- und Modernisierungsmaßnahme wie folgt einzuteilen:

  • Die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück sowie seine Erschließung -> Anbindung an öffentliche Straßen
  • Die Anschlüsse an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz
  • Das Gebäude und seine Räume mit allen wichtigen Abmessungen -> "maßliche Bestandsaufnahme"
  • Der Zustand der Bausubstanz -> "technische Bestandsaufnahme"

Für die Erstellung einer Zeichnung des Grundstücks müssen Sie sich bei den kommunalen oder staatlichen Vermessungsämtern oder bei einem privaten Vermessungsbüro melden. Dieses beschafft Ihnen eine Zeichnung oder fertigt diese noch an. Auf dieser Grundstückszeichnung werden beispielsweise die Grundstücksgrenzen, die baulichen Anlagen, Nachbarbebauungen, Straßen, Wege und Stellplätze zu sehen sein.

Sollten Sie eine größere Darstellung anfordern, dann lassen sich auch weitere Dinge eintragen, wie zum Beispiel Höhenlinien, vorhandener Bewuchs, Kanalschächte, Anschlussleitungen, Terrassen oder Dachüberstände. In manchen Fällen müssen neue Anschlussleitungen hergestellt werden. Das Tiefbauamt gibt Auskünfte über die Abwasserentsorgung. Dieses wird Sie über die Lage und Tiefe des Straßenkanals, über die möglichen Anschlüsse und über ein vorhandenes Misch- oder Trennsystem informieren.

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1.4 Bestandsaufnahme

Sie wollen persönlich beraten werden?

Wo liegt der Unterschied zwischen einem Misch- und Trennsystem?
Während es beim Trennsystem zwei parallel verlaufende Kanäle für Schmutz- und Regenwasser gibt, wird das Schmutz- und Regenwasser beim Mischsystem in einen einzigen Kanal geleitet.

Informationen über die Anschlussbedingungen für Ihr Trinkwasser, Strom, Gas und Fernwärme bekommen Sie bei den örtlichen Versorgungsunternehmen. Die Deutsche Telekom AG ist für Ihr Telefon- und Fernsehkabel zuständig.
 
Bei der Zeichnung Ihres Gebäudes werden Grundrisse sämtlicher Geschosse sowie aller Seitenansichten und mindestens ein Querschnitt zur Verfügung gestellt. Sollten diese nicht bei Ihnen vorliegen, können Sie sich bei der zuständigen Baurechtsbehörde melden, welche frühere Bauanträge aufbewahrt. Wenn diese Zeichnungen bei der Baubehörde nicht vorliegen, so müssen erst Bestandsaufzeichnungen hergestellt werden. Diese Zeichnungen führt meist ein Architekt oder in schwierigen Fällen auch ein Vermessungsingenieur durch. Mit einer Kopie der vorliegenden Bestandspläne haben Sie die Möglichkeit, alle wesentlichen Baumaterialien und alle erkennbaren Schäden dort einzutragen. Für eine Erfassung der energetischen Schwachstellen in der Gebäudehülle ist jedoch ein Energieberater zu beauftragen.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Zum Abschluss bieten wir Ihnen eine Checkliste für die planerischen Rahmenbedingungen und die richtige Bestandsaufnahme:

Checkliste: Planerische Rahmenbedingungen

  • Ist ein Bebauungsplan vorhanden?
  • Gibt es eine Ortssatzung für die Bebauung?
  • Muss der Denkmalschutz berücksichtigt werden?
  • Liegt das Grundstück in einem Sanierungsgebiet?
  • Hat das Gebäude die vorgeschriebenen Grenzabstände?
  • Ist die Erschließung rechtlich gesichert?
  • Ist die Ver- und Entsorgung vollständig und ausreichend (Wasser, Abwasser, Gas, elektrischer Strom, Fernwärme)?
  • Soll Art oder Umfang der Nutzung geändert werden?
  • Ist die erforderliche Zahl an Stellplätzen vorhanden?

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