Fenster und Türen
Denkmalschutzfenster
Denkmalschutzfenster - Was tun bei Instandsetzung und Modernisierung?
Der Denkmalschutz ist hierzulande ein hoch angesiedeltes Gut und hat sich zum Ziel gesetzt, denkmalgeschützte Gebäude und Kulturen nachhaltig zu erhalten und Zeugnisse aus einer längst vergangenen Epoche zu bewahren. Veränderungen an diesen besonderen Immobilien, wie beispielsweise die Modernisierung oder Instandsetzung von historischen Fenstern, obliegt der Zustimmung und Mitwirkung von Städten, Gemeinden sowie den Denkmalschutzbehörden. Die Auflagen bei der Sanierung von Fenstern sind streng und zwingend zu beachten. Vor allem dann, wenn die Gebäude aktiv genutzt werden, sind Maßnahmen im Rahmen einer Modernisierung jedoch oftmals unumgänglich. Es entstehen in diesem Zusammenhang Konfliktsituationen zwischen den Energievorgaben der Gesetzgeber und dem Denkmalschutz. Es gibt also einiges zu beachten, wenn Veränderungen an kulturhistorischen Fenstern vorgenommen werden sollen.
Gründe für Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
Jeder Epoche konnte ein individueller Baustil zugeordnet werden. Ob in der Romantik (1000-1250), in der Gotik (1200-1500), in der Renaissance (1500-1650) oder in der Zeit des Rokoko und des Barocks - die unterschiedlichen Stilrichtungen waren prägend für die jeweilige Ära. Doch nicht nur die Epochen der Bauwerke selbst ließen sich genau festmachen, auch die Fenster besaßen einen ureigenen Baustil und gaben somit den Gebäuden das entsprechende Gesicht. Vor allem wurden während dieser antiken Zeit Holzfenster verbaut, bevor auch Metall verwandt wurde. Doch auch bereits hier wurden Fenster mit technischen Konstruktionen ausgestattet wie beispielsweise als Verbundfenster oder Doppelfenster.
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Dabei wurde naturgemäß Glas verwandt, das den heutigen Energiestandards in keinem Fall mehr entspricht. Daraus resultieren erhebliche Mängel wie beispielsweise
- Mangelhafte Isolation (Schimmelbildung, kein Schallschutz)
- Einfache, schlechte Verglasung
- Unzureichende Schließfähigkeit
- Verzogene Holzrahmen
- Fehlende Einbruchssicherung
Damit die Fenster und somit auch das Haus auf den aktuellsten Standard gebracht werden können und dabei nicht ihren denkmalgeschützten Charakter verlieren, müssen besonders aufwendige Maßnahmen vorgenommen werden.
Möglichkeiten des Erhalts historischer Fenster
Es gilt das Gebot: Historische Fenster nach den gesetzlichen Vorgaben (Denkmalrecht) zu sanieren und die Funktion vollständig zu erhalten. Die historischen Fensterbestände sind unabdingbar nach den Maßstäben und Grundsätzen des Denkmalschutzes zu behandeln. Bevor also die antiken Fenster ausgetauscht werden, sollten andere Optionen geprüft und in Erwägung gezogen werden. Bei der hierbei zu erfolgenden Instandsetzung sind insbesondere drei Kriterien von Bedeutung:
- Renovierung
- Konservierung (leidglich Pflege und Reinigung der Holzfenster)
- Restaurierung
Die Denkmalschutzfenster sollen aufgrund dieser Maßnahmen, die jeweils einen unterschiedlichen Charakter besitzen, in jedem Fall wieder optisch ansprechend und voll funktionstüchtig werden. Historische Eigenschaften sowie die Spuren der Vergangenheit sollen dabei unbeeinträchtigt bleiben, so dass die Ursprünglichkeit gewahrt bleibt.
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Im Rahmen der Renovierung werden unbrauchbar gewordene Elemente der historischen Stilfenster restauriert. Von essentieller Bedeutung ist es hierbei, dass nur Materialen, exemplarisch Leinöl für den Anstrich, bei den Arbeiten verwandt werden, die die Geschichte von Gebäuden und Fenstern korrekt reflektieren. Die Reparaturmaßnahmen, insbesondere von alten und historischen Denkmalschutzfenstern aus Holz, stellen die ausgewiesenen Experten vor keinerlei Probleme. Es werden die ursprünglichen Materialien genutzt und alte Techniken dazu angewandt. Doch auch Verbesserungen in puncto Wärmedämmung und Schallschutz sind möglich. Die seinerzeit übliche Einfachverglasung lässt sich durch ein innenliegendes Vorfenster zu einem doppelwandigen Fenster umbauen. Es muss hier jedoch beachtet werden, dass sämtliche Maßnahmen auch wieder umgekehrt werden können. Das bedeutet, dass die Vorfenster derart in das historische Holz einzuarbeiten sind, dass sie problemlos wieder entfernt werden können. Diese energieeffizienten Veränderungen sind zulässig, aber auch die einzige Arbeit, die an einem Denkmalschutzfenster in dieser Form durchgeführt werden dürfen, wobei Optik und Funktion in der Ursprungsform erhalten bleiben müssen. Zumindest jedoch dürfen die denkmalgeschützten Holzfenster ihren historischen Charakter nicht verlieren. Diese Art der Arbeiten sind immer dann unumgänglich, wenn durch die angegriffene Substanz der antiken Fenster das vollständige Bauelement gefährdet ist.
Letzter Weg - Der Austausch der Fenster
Oftmals sind die Schädigungen (undicht, Schimmelbildung, gesundheitsgefährdend) an den Denkmalschutzfenstern derart gravierend, dass als letzte Maßnahme der Fenstertausch im Raum steht. Erfolgt dieses nicht, so wird das gesamte Gebäude extrem in Mitleidenschaft gezogen. Historisch korrekt nachempfunden können in der heutigen Zeit sämtliche Stilfenster der jeweiligen Epoche ausgetauscht werden. Der individuelle geschichtliche Charakter wird dabei vollständig erhalten, wobei durch den Einsatz neuer Fenster die aktuellen Energiestandards erreicht werden. Die Optik bleibt davon unberührt. Individuelle Merkmale der jeweiligen Stilarten wie Sprossen, Wetterschenkel oder Stulpbreite oder der untere Teil des geschichtsträchtigen Oberlichts müssen erhalten bleiben. Auch die Nachbildung der Verglasungen, die den heutigen Vorschriften entsprechen, können verbaut werden, ohne dass Optik der Denkmalschutzfenster und Energieeffizienz kollidieren. Daneben lassen sich auch aktuelle Sicherheitsmaßnahmen wie abschließbare Schließzylinder abringen, wobei der Denkmalschutz nicht beeinträchtigt wird.
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