4. Raumklima

4.3 Sonnenlicht

Damit Sie sich vollkommen wohlfühlen in Ihrer Wohnung, ist eine ausreichende Besonnung und natürliche Belichtung der Aufenthaltsräume sehr wichtig. Es gibt gesetzlich geforderte Mindestabstände zwischen Gebäuden, Mindestfenstergrößen und Vorschriften über die Ausbildung von Fenstern für Aufenthaltsräume im Untergeschoss. Diese sind nicht erstellt worden, um den Bau und die eigenen Wünsche einzuschränken, sondern um menschenwürdige Wohnverhältnisse zu gewährleisten.

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4.3 Sonnenlicht

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Alles was auf dieser Welt besteht braucht als Energiequelle oder zur Existenz die Sonne. Sie steuert nicht nur den Tag- und Nachtrhythmus, sondern auch durch den jahreszeitlichen Rhythmus die biologischen Prozesse im menschlichen Organismus. Die Art der Sonnenstrahlen übernehmen unterschiedliche Funktionen für uns Menschen. Die langwelligen Infrarot-Strahlungen beispielsweise empfinden wir als Wärme, die kurzwellige Ultraviolett-Strahlung hingegen wirkt desinfizierend und ist unter anderem für die Bildung von Vitamin D im Körper notwendig. In Ausnahmefällen kann die Sonneneinstrahlung für den Menschen jedoch unangenehm oder schädlich sein.

Gerade, weil wir im Winter nicht sehr viel Sonne genießen dürfen, sollte Ihr Haus so geplant sein, dass die Räume im Winter möglichst gut besonnt werden können. Aber Sie sollten auch darauf achten, dass das Haus vor einem Übermaß an Sonnenstrahlung im Sommer geschützt ist.

Es ist für Sie beim Bau also von Vorteil, den tages- und jahreszeitlichen Verlauf der Sonne zu kennen. Der kürzeste Tag im Jahr ist der 21. Dezember, auch bekannt als die Wintersonnenwende, da die Sonne an diesem Tag erst um 8.30 Uhr aufgeht und bereits um 16.15 Uhr wieder untergeht. Wenn Sie in einer Gegend wohnen sollten, in der im Jahr keine große Sonneneinstrahlung erfolgt, ist es von Vorteil, möglichst keine Bäume, benachbarte Gebäude oder Berge um sich zu haben, da diese die von der Sonnenbahn aufgespannte Ebene durchdringen und somit die Besonnung und Belichtung einschränken.

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An der Sommersonnenwende, dem 21. Juni, geht die Sonne bereits um 4.20 Uhr auf und geht abends um 20.30 Uhr wieder unter.

Aus diesen Fakten können Sie folgende Entwurfsregeln ableiten:

  • Berücksichtigen Sie die Himmelsrichtung bei der Festlegung der Raumnutzung, wie z. B. Küche und Schlafzimmer nach Südosten, Wohnzimmer nach Südwesten, untergeordnete Räume nach Norden.
  • Bauen Sie große Fenster nach Süden und kleine Fenster nach Norden ein.
  • Schattieren Sie die Süd- und Westverglasungen, zum Beispiel durch Gebäudeteile (Balkone, Dachvorsprünge, Geschossvorsprünge), Bepflanzungen oder bewegliche Teile (Markisen).


Laut der Landesbauordnung sollte die Mindestfensterfläche für Aufenthaltsräume 10 % der Grundfläche des Raumes beanspruchen. Gerade in älteren Gebäuden sind die Fenster oft sehr klein und die Gebäude in dicht bebauten Gebieten. Dadurch sind die Besonnungs- und Belichtungsverhältnisse häufig nicht optimal und die bisher genannten Anforderungen können nicht erfüllt werden.

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