1. Gebäudesanierung
1.11 Staatliche Förderung der Altbaumodernisierung
Bei der Modernisierung eines Altbaus versucht man an jeder Ecke zu sparen und viel selber zu machen, um möglichst wenig auszugeben. Doch gerade Eigenleistungen und Einsparungen bei den Baukosten ersetzen keine vernünftige Finanzierung. Geht man von mittleren Einkommen aus, so müssen 1/3 bis 1/4 der Bauwerkskosten beziehungsweise Gesamtkosten als Eigenkapital zur Verfügung stehen.
Beispiele für Eigenkapital:
- Sparguthaben
- Sachwerte
- Wertpapiere
Wie beim Neubau benötigen Sie ebenfalls den Fremdkapitalbedarf in Form von:
- Bauspardarlehen
- Hypothekendarlehen
- Personaldarlehen
Erfahrungsberichte haben gezeigt, dass im Umgang mit unverbindlichen Finanzierungsplänen vorsichtig vorgegangen werden muss. Bitte bedenken Sie deshalb, dass immer wieder Kosten dazu kommen können, auch wenn die Pläne von Hausbanken oder Bausparkassen ausgestellt wurden.
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Sie wollen persönlich beraten werden?
Worin bekommen Sie staatliche Unterstützung?
Die Förderung vom Staat bekommen Sie bei der Modernisierung Ihres Wohnraums und der Maßnahmen zur Minderung des Heizenergiebedarfs. Zuständig für die Förderprogramme der Bundesregierung ist die KfW-Förderbank und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Aktuelle Programme oder Maßnahmen, die durch zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse gefördert werden:
KfW-Bank
- Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung (Kaufpreis, Baukosten)
- Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden (Bau- und Planungskosten)
- Energieeffizientes Sanieren (Wärmedämmung, Fenster, Heizung)
BAFA
- Energiesparberatung
- Thermische Solaranlagen (Warmwasser und Heizungsunterstützung)
- Elektrische Wärmepumpen (Luft- und Erdwärmenutzung)
Die Höhe der finanziellen Förderung richtet sich danach, wie hoch die erreichte Energieeinsparung oder CO²-Minderung ist. Aber nicht nur der Bund bietet Programme zur Förderung an, sondern auch weitere Bundesländer, Energieversorger und andere Träger.
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wenn Sie Wert darauf legen, persönlich beraten zu werden, können Sie sich bei der Verbraucherzentrale oder bei Ihrer örtlichen Energieagentur melden. Sollten Sie sich für staatliche Förderprogramme interessieren, ist es wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, denn die Förderprogramme und das Einkommenssteuerrecht unterliegen immer wieder neuen Änderungen. Die an Ihrem Bauort zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung wird über die Wohnungsbauförderung Auskunft geben und Sie darüber beraten. Um den Aufwand zu mindern und die Modernisierung eines Altbaus so angenehm wie möglich zu gestalten, sollte die Finanzierung Ihres Bauvorhabens vor dem Baubeginn oder Erwerb vollständig gesichert sein.
Aufgepasst! Sie werden nicht durch Förderprogramme unterstützt, wenn der Bauherr einen Bauauftrag erteilt hat oder der Erwerber bereits einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, bevor die Bewilligung erteilt wurde oder das Vorhaben in das jeweilige Wohnungsbauprogramm aufgenommen ist. Wir können Ihnen also nur empfehlen: Informieren Sie sich vor Beginn der Baumaßnahme bei Geldinstituten und Gemeindeverwaltungen über die aktuellen und ortsspezifischen Fördermöglichkeiten, dann steht Ihrem Traum von der Modernisierung eines Altbaus nichts mehr im Wege!
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